Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Makler für die Beauftragung des Notars haftet, wenn ein Kaufvertrag scheitert. Gem. mehrere Urteile von Oberlandesgerichten muss der Notar eigentlich erkennen, dass sich der Makler nicht selbst verpflichten will. Dennoch kommt eine Haftung in Frage: Urteilsbesprechung RA Kromer auf anwalt.de
Erneut: Maklerhaftung bei Notarbeauftragung – OLG Stuttgart
von ra-kromer | Okt 20, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare
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