In einer sehr interessanten Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht zu arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln geäußert. Wenn die Klausel nach dem 31.12.2014 vereinbart wurde, muss diese ausdrücklich auf den gesetzlichen Mindestlohn hinweisen. Urteilsbesprechung RA Kromer auf 123recht
Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag nach BAG oft unwirksam
von ra-kromer | Nov. 3, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare
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