Wer als selbstständiger Handelsvertreter für eine Bausparkasse tätig ist, hat einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Insbesondere kann die Rechtsprechung zu sonstigen Handelsvertretern teilweise nicht übertragen werden:
Bausparkassenvertreter – rechtliche Besonderheiten
von ra-kromer | Jan 4, 2019 | Allgemein | 0 Kommentare
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