Wie bereits berichtet sehen einzelne Landgerichte die Kontoführungsgebühr von Bausparkassen auch in der sogenannten Ansparphase für unzulässig an. Das OLG Celle hat dies nun in einem Hinweisbeschluss bestätigt: https://www.123recht.de/ratgeber/bankrecht/Bausparvertrag-auch-keine-Kontofuehrungsgebuehr-in-Ansparphase-zulaessig-__a158916.html
Update: keine Kontoführungsgebühr im Bausparen
von ra-kromer | Mai 21, 2019 | Allgemein | 0 Kommentare
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