Auch wer flexible Arbeitstage hat, kann regelmäßig in den Genuß von der Entgeltfortzahlung an Feiertagen kommen, ohne dass der Arbeitgeber eine Vor- oder Nacharbeit anordnen kann: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=335585
Entgeltfortzahlung am Feiertag bei flexiblen Arbeitstagen
von ra-kromer | Dez 14, 2019 | Allgemein | 0 Kommentare
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