Wer aus der GbR austritt haftet für 5 Jahre. Diese Haftung kann zwar nicht generell ausgeschlossen werden, aber zumindest intern auf die verbleibenden Gesellschafter übertragen werden: https://www.frag-einen-anwalt.de/Austritt-aus-der-gbr–f336324.html
Begrenzung Nachhaftung GbR-Austritt
von ra-kromer | Jan. 6, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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