Der Begriff der Probezeit wird meistens falsch verwendet und bezieht sich rechtlich nur auf eine verkürzte Kündigungsfrist und nicht auf einen besonderen Kündigungsschutz. Da der Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer gilt, ist beides für den Anstellungsvertrag des Geschäftsführer ohnehin nicht von Relevanz: https://www.frag-einen-anwalt.de/Geschaeftsfuehrer-Arbeitsvertrag–f337330.html
Keine „Probezeit“ bei Geschäftsführer
von ra-kromer | Jan 27, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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