Die in vielen Fällen sicherlich begründete Befürchtung zukünftig eine Umsatzeinbuße hinnehmen zu müssen, ist für sich genommen nicht ausreichend um damit eine Anpassung oder Beendigung bereits wirksam geschlossener Verträge herbeizuführen: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=339737&rechtcheck=2
Angst vor Umsatzeinbuße wegen Corona ändert nichts an Verträgen
von ra-kromer | März 18, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
Neueste Kommentare