Nicht jeder feuchte Keller stellt einen Mangel dar. Wesentlich ist aber die erkennbare Erwartung des Käufers, so dass bei Nichtaufklärung durch den Verkäufer sogar eine arglistige Täuschung vorliegen kann. Neuster Teil der Ratgeberreihe zur Arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf auf unserem YouTube-Kanal: https://youtu.be/o5eZBSXzvgE sowie in Textform unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/feuchte-kellerwaende-sind-nicht-zwingend-aufklaerungspflichtig_167119.html
Arglistige Täuschung – feuchter Keller
von ra-kromer | Apr 27, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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