Ein bestehender Wasserschaden an einer Immobilie ist für den Kaufinteressenten wesentlich. Den Verkäufer trifft daher eine Offenbarungspflicht: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=342400&rechtcheck=2
Aufklärungspflicht über bestehenden Wasserschaden
von ra-kromer | Mai 11, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
Neueste Kommentare