Wer eine individuelle Dienstleistung schuldet, deren Ergebnis als schriftliches Objekt übergeben wird, kann sich nicht auf einen Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB berufen: https://www.frag-einen-anwalt.de/Onlineabschluss-Fotograf–f343236.html
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Kundenspezifikation bei Dienstleistungen
von ra-kromer | Mai 26, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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