In einem weiteren Beitrag aus der Reihe „Arglistige Täuschung beim Immobilienerwerb“ wird ein Urteil des BGH vorgestellt, in dem zu den Aufklärungspflichten eines Verkäufers über bestehende Altlasten Stellunge bezogen wird. Auch hier wieder als Videodreh unter https://www.youtube.com/watch?v=vsEn-2XyR1U&feature=emb_logo sowie in Textform unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/arglistige-taeuschung-ueber-altlasten-beim-immobilienkauf_162549.html
Altlasten auf Grundstück – Aufklärungspflichten Verkäufer
von ra-kromer | Jan 22, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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