Wenn der Arbeitnehmer eine zukünftige Erkrankung androht, ist der Arbeitgeber ggf. zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
Angedrohte Erkrankung – Kündigung
von ra-kromer | Jan. 13, 2021 | Allgemein | 0 Kommentare
Wenn der Arbeitnehmer eine zukünftige Erkrankung androht, ist der Arbeitgeber ggf. zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
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