Die Rechtsprechung sieht für Verkäufer von Immobilien sehr weitreichende Aufklärungspflichten über eine vorhandene bzw. vor allem über eine nicht vorhandene Baugenehmigung. Ein kurzer Überblick über verschiedene Fallgruppen, wieder als Video über YouTube https://youtu.be/PJaGJ8J5JpI sowie als Textbeitrag auf Anwalt.de
Arglistige Täuschung über Baugenehmigung
von ra-kromer | Jan 15, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
Neueste Kommentare