Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages muss gut überlegt werden. Es ist für den Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen möglich, sich von einem einmal geschlossenen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen.
Aufhebungsvertrag in der Regel verbindlich
von ra-kromer | Sep 19, 2022 | Allgemein | 0 Kommentare
Neueste Kommentare