Das OLG Braunschweig bestätigt aktuell, dass die Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers sehr weit gehen. So ist nicht nur auf einen Schädlingsbefall hinzuweisen, sondern auch darüber aufzuklären, wie lange der Befall schon besteht: Urteilsbesprechung RA Kromer auf anwalt.de
Aufklärung über Schädlingsbefall
von ra-kromer | Nov 20, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare
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