Im neuen Teil unserer Ratgeberreihe zur arglistigen Täuschung bei Immobiliengeschäften geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshofs in dem eine arglistige Täuschung des Verkäufers angenommen wurde, weil dieser nicht über den bloßen Verdacht von Altlasten informiert hatte. Wie immer in dieser Reihe ist der Ratgeber als Video in unserem YouTube-Kanal: https://youtu.be/VVAJMCYpd2o oder in Textform abrufbar: https://www.anwalt.de/rechtstipps/arglist-des-verkaeufers-bei-blossem-altlastenverdacht_164148.html
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