Aufklärungspflicht über Mietwageneigenschaft

Der gewerblich handelnde Fahrzeugverkäufer muss dem Kaufinteressenten ungefragt mitteilen, dass das Gebrauchtfahrzeug als Mietwagen genutzt wurde: https://www.anwalt.de/rechtstipps/gebrauchtwagenhaendler-muss-auf-mietwageneigenschaft-hinweisen_156069.html