Die Frage ob ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Gehalt bei behördlich angeordneter Betriebsschließung weiterzahlen muss, wird in der Öffentlichkeit als selbstverständlich angenommen. Ein genauerer Blick auf die Rechtsgrundlagen führt aber dazu, dass gute Gründe gegen eine Gehaltsfortzahlung sprechen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/gehaltszahlung-bei-schliessung-fraglich_164597.html
Gehaltszahlung bei behördlich angeordneter Betriebsschließung?
von ra-kromer | Mrz 19, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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