Bei einem gescheiterten Kaufvertrag wende tsich oftmals der Notar an den Makler und fordert von diesem die Notargebühren. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen möglich, siehe Ratgeber in Textform auf 123recht: https://www.123recht.de/ratgeber/immobilienrecht-wohnungseigentum/Haftet-Makler-fuer-Notarkosten-__a159145.html sowie auf unserem YouTube-Kanal: https://youtu.be/URZr7dxTwHY
Haftung des Maklers für Notarkosten?
von ra-kromer | Apr. 8, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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