Der Gesetzgeber hat kurzfristig Gesetzesänderungen beschlossen. Bei Mietrückständen soll eine Kündigung ausgeschlossen sein, bei zahlreichen Verträgen, unter anderem Darlehen, kann unter Umständen die Zahlung zeitweise ausgesetzt werden. Einen ersten Überblick im Interview mit 123recht: https://www.123recht.de/ratgeber/wirtschaftsrecht/Erhebliche-Gesetzesaenderungen-aufgrund-Corona-__a159131.html
Interview: Gesetzesänderungen Corona
von ra-kromer | Mrz 25, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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