Die verbindliche Zusage zum Kauf einer Immobilie ist ebenso wie die verbindliche Zusage zum Verkauf einer Immobilie nicht formlos gültig. Das Gesetz sieht hier die notarielle Beurkundung vor, weshalb auch weit fortgeschrittene Vertragsverhandlungen grundlos abgebrochen werden können: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=332110&rechtcheck=2
Kaufzusage Immobilie nicht formlos möglich
von ra-kromer | Sep 24, 2019 | Allgemein | 0 Kommentare
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