Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt bei einer sogenannten Verflechtung. Es geht hier grob umschrieben darum, dass der Provisionsanspruch zu versagen ist, wenn ein institutionalisierter Interessenkonflikt vorliegt und der Makler im Lager des Verkäufers steht. Dazu gibt es zahlreiche Fallgruppen. Nähere Infos: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=341882&rechtcheck=2
Keine Provision bei Verflechtung
von ra-kromer | Mai 2, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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