Ein Kündigungsschutz besteht bis zu 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Aber auch eine zuvor erklärte Kündigung kann unwirksam sein, da ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einem Elternzeitwunsch einen Rechtsmissbrauch vermuten lässt: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=328666&rechtcheck=2
Kündigung vor Elternzeit
von ra-kromer | Jul 10, 2019 | Allgemein | 0 Kommentare
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