Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers lautet immer zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Anderweitige Beendigungsdaten wären individuell zu vereinbaren: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=327965&rechtcheck=2
Kündigungsfrist Arbeitnehmer nur zum 15. oder Monatsende
von ra-kromer | Jun. 25, 2019 | Allgemein | 0 Kommentare
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