Grundsätzlich ist jede arbeitsvertragliche Befristung zulässig, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Die Rechtsprechnung nimmt aber dennoch teilweise einen Rechtsmissbrauch an, wenn „zuviele“ oder „zulange“ Befristungen vorliegen: https://www.frag-einen-anwalt.de/bei-bestehendem-Sachgrund-Elternzeitvertretung-AV-Kettenbefristungen-moeglich–f337315.html
Mehrmalige Befristung Arbeitsverhältnis kann rechtsmissbräuchlich sein
von ra-kromer | Jan 27, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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