Üblicherweise werden Waren, insbesondere Gebrauchtfahrzeuge, zwischen zwei Privatpersonen stets unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist jedoch nunr dann wirksam, wenn der Verkäufer keinen Mangel arglistig verschweigt: Beratung auf frag einen Anwalt.de
Privatverkauf schützt nicht zwingend vor Gewährleistung
von ra-kromer | Nov 27, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare
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