Im heutigen Teil der Ratgeber-Reihe zur arglistigen Täuschung beim Erwerb von Immobilien geht es um eine interessante Konstellation: der Garten des verkauften Hauses war von Bambuswurzeln durchsetzt. Ein Punkt über den ein Verkäufer aufklären muss. Videobeitrag hierzu: https://www.youtube.com/watch?v=Xuoo9nJfTNE&feature=share&fbclid=IwAR1YliMEjWALtbhIF0G3G_4Nik6APL93iShc8OyGDia8bXJj2ihsgYBDBiU
sowie weiterhin auch tradtionell in Textform: https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufklaerungspflichten-verkaeufer-ueber-bambus-im-garten-arglistige-taeuschung_162799.html
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