Wenn ein Fahrzeug als „scheckheftgepflegt“ beschrieben wird, dann ist dies eine vereinbarte Beschaffenheit. Wurden die Inspektionen nicht wie vom Hersteller vorgegeben durchgeführt, liegt ein Mangel des Fahrzeuges vor: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=328604&rechtcheck=2
Scheckheftgepflegt
von ra-kromer | Jul 9, 2019 | Allgemein | 0 Kommentare
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