Die Vergütung als Geschäftsführer setzt ein Anstellungsvertrag voraus. Dieser muss nicht zwingend schriftlich geschlossen sein. Üblicherweise ist die Tätigkeit als Geschäftsführer auch zu vergüten, aber bei Geschäftsführern, die auch Gesellschafter sind, besteht eine solche allgemeine Vergütungserwartung in der Regel gerade nicht: https://www.frag-einen-anwalt.de/Geschaeftsfuehrer-Honorar-per-Rechnung-ohne-Gesellschafterbeschluss–f339232.html
Vergütungserwartung Gesellschafter-Geschäftsführer
von ra-kromer | Mrz 6, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
Neueste Kommentare