Der Befall einer Wohnung mit Silberfischchen ist laut OLG Hamm kein Mangel, sondern schon fast üblich. Entsprechend bestehen für den Verkäufer auch keine Aufklärungspflichten. Neuer Teil des Ratgebers zur Arglistigen Täuschung beim Immobilienerwerb, wie immer als Video auf https://www.youtube.com/watch?v=zGWCBV5X9o4&t=2s sowie als Textbeitrag: https://www.anwalt.de/rechtstipps/immobilienkauf-kein-mangel-bei-silberfischchen_163445.html
Verschweigen der Silberfischchen – arglistige Täuschung?
von ra-kromer | Feb 19, 2020 | Allgemein | 0 Kommentare
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