Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet auf bestimmte Umstände und Mängel hinzuweisen. Unterlässt er einen solchen Hinweis, dann kann eine arglistige Täuschung angenomen werden. Dies hat zur Folge, dass ein Gewährleistungsausschluss unwirksam wird und der Vertrag ggf. sogar rückabgewickelt werden kann: Beratung auf frag einen Anwalt.de
Wenn das Haus vibriert – Aufklärungspflichten
von ra-kromer | Nov 29, 2018 | Allgemein | 0 Kommentare
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